Kanzlei Ritter
Rechtsanwälte und Notar

 
Notariat


Allgemein

Unser Notariat ist auf allen Gebieten tätig, schwerpunktmäßig bei Grundstücksgeschäften und im Gesellschaftsrecht, aber auch im Familien- oder Erbrecht.

Unser Ziel ist es, den Wunsch der Beteiligten bestmöglich umzusetzen, so dass die sorgfältige Beratung und eine darauf beruhende Ausgestaltung der Verträge im Vordergrund unserer Tätigkeit stehen.

 

Grundstücksgeschäfte

Im Bereich des Immobilienrechts beraten wir Sie in allen wesentlichen Bereichen sowie in jedem Stadium. Dies beginnt beim Ankauf eines Grundstückes, über dessen Aufteilung in Wohnungseigentum bis hin zu dessen Abverkauf. Selbstverständlich kümmern wir uns in diesem Zusammenhang auch um die Bestellung oder Löschung von Belastungen im Grundbuch, wie z.B. Grundschulden.

Neben dem An- oder Verkauf von Grundstücken haben wir ebenfalls eine langjährige Expertise bei der (schenkweisen) Übertragung von Immobilien. Dabei ist uns eine individuelle Lösung besonders wichtig, um den Bedürfnissen des übertragenden Beteiligten durch die Festschreibung von Sicherungsinstrumenten Rechnung zu tragen.


Wirtschaftsrecht/Gesellschaftsrecht

Wir beraten im Gesellschaftsrecht alle Arten von Gesellschaften. Wir begleiten Sie durch den Gründungsprozess und entwerfen Ihren Wünschen entsprechend einen Gesellschaftsvertrag sowie die erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister.

Im Laufe des Bestehens einer Gesellschaft entwerfen wir zudem die erforderlichen Dokumente zur Vollziehung von Änderungen der Satzung/des Gesellschaftsvertrages, der Vertretungsverhältnisse oder der Geschäftsführung. Sollte sich herausstellen, dass die gewählte Gesellschaftsform nicht zu Ihren aktuellen Bedürfnissen passt, helfen wir Ihnen bei der Umwandlung, der Spaltung, der Verschmelzung oder des Formwechsels. Zudem beraten wir auch hinsichtlich der Anmeldung der Liquidation sowie der Auflösung der Gesellschaft.

Einen Schwerpunkt bilden im Rahmen unserer Tätigkeit aber Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsverträge in Form von Share Deals oder Unternehmenskäufe in Form von Asset Deals. Als erfahrener Transaktionsberater unterstützen wir Sie gern bei der Planung sowie der Abwicklung von Geschäftsanteilskäufen oder –verkäufen.


Erbrecht/Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung/Familienrecht

Gerade Bereiche, die Sie persönlich betreffen, setzen eine intensive Beratung und eine individuelle Lösung voraus. Aus diesem Grund beraten wir Sie gerne bei der Ausgestaltung einer erbrechtlichen Lösung, häufig in Form eines Testaments. Ein solches wird selbstverständlich vertraulich mit unserer Hilfe entworfen und errichtet, damit der letzte Wille auch wirklich Ihr letzter Wille ist.

Nach Eintritt eines Erbfalles beraten wir Sie gerne bei dem weiteren Vorgehen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der Beantragung eines Erbscheines oder der Eröffnung eines Testaments zur Seite.

Des Weiteren ist es wichtig, auch im Übrigen für alle erdenklichen Fälle Vorsorge zu treffen. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von (General-)Vollmachten und dem rechtssicheren Niederschreiben von Patientenverfügungen. Eine solche kann eine erhebliche Entlastung und Hilfe für die Angehörigen darstellen

Im Familienrecht beraten wir Sie schwerpunktmäßig bei der Erstellung von Eheverträgen, um bereits im Vorhinein im Falle einer Scheidung Streitigkeiten bei der Auseinandersetzung zu verhindern.


 
 
 
 
E-Mail
Anruf