Kanzlei Ritter
Rechtsanwälte und Notar

Allgemein

Unser Anwaltsbereich ist schwerpunktmäßig im Immobilien-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Erbrecht tätig.

Dabei finden wir die für Sie passende Lösung und setzen uns für Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich ein.


Wirtschaftsrecht/Gesellschaftsrecht

Unsere anwaltliche Beratungstätigkeit erstreckt sich auf alle Bereiche, in denen wir auch notariell tätig sind. Wir beraten daher alle Arten von Gesellschaften. Wir begleiten Sie durch den Gründungsprozess und entwerfen Ihren Wünschen entsprechend einen Gesellschaftsvertrag sowie die erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister.

Im Laufe des Bestehens einer Gesellschaft entwerfen wir zudem die erforderlichen Dokumente zur Vollziehung von Änderungen der Satzung/des Gesellschaftsvertrages, der Vertretungsverhältnisse oder der Geschäftsführung. Sollte sich herausstellen, dass die gewählte Gesellschaftsform nicht zu Ihren aktuellen Bedürfnissen passt, helfen wir Ihnen bei der Umwandlung, der Spaltung, der Verschmelzung oder des Formwechsels. Zudem beraten wir auch hinsichtlich der Anmeldung der Liquidation sowie der Auflösung der Gesellschaft.

Einen Schwerpunkt bilden im Rahmen unserer Tätigkeit aber Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsverträge in Form von Share Deals oder Unternehmenskäufe in Form von Asset Deals. Als erfahrener Transaktionsberater unterstützen wir Sie gern bei der Planung sowie der Abwicklung von Geschäftsanteilskäufen oder –verkäufen.


Immobilienrecht

Unsere anwaltliche Beratungstätigkeit erstreckt sich auf alle Bereiche, in denen wir auch notariell tätig sind. Im Immobilienrechts beraten wir Sie in allen wesentlichen Aspekten sowie in jedem Stadium. Dies beginnt beim Ankauf eines Grundstückes, über dessen Aufteilung in Wohnungseigentum bis hin zu dessen Abverkauf. Selbstverständlich kümmern wir uns in diesem Zusammenhang auch um die Bestellung oder Löschung von Belastungen im Grundbuch, wie z.B. Grundschulden.

Neben dem An- oder Verkauf von Grundstücken haben wir ebenfalls eine langjährige Expertise bei der (schenkweisen) Übertragung von Immobilien. Dabei ist uns eine individuelle Lösung besonders wichtig, um den Bedürfnissen des übertragenden Beteiligten durch die Festschreibung von Sicherungsinstrumenten Rechnung zu tragen.


Erbrecht

Im Erbrecht beraten wir in nationalen und internationalen Angelegenheiten zu allen Fragen des Erbrechts.

Gerade das Erbrecht bietet ein hohes Maß an Konfliktpotential innerhalb einer Familie. Aus diesem Grund sollte bereits im Vorfeld durch eine an Ihren Interessen gewählte rechtliche Ausgestaltung, z.B. in Form eines Testaments, Erbvertrages oder einer Übertragung von Vermögenswerten Klarheit und Planungssicherheit geschaffen werden. Dabei ist es uns das wichtigste Anliegen, eine individuelle und zu Ihren Wünschen passende Lösung zu finden.  

Nach Eintritt eines Erbfalles beraten wir Sie gerne bei dem weiteren Vorgehen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei allen notwendigen Schritten zur Seite. Sollte es dennoch zu einer Auseinandersetzung kommen, vertreten wir Ansprüche von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Daneben sind wir auch als Testamentsvollstrecker tätig.

 
 
 
 
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